Ist das Halten von Flusskrebsen im Aquarium erlaubt?
Die Haltung von nicht-einheimischen Flusskrebsen ist in der Schweiz verboten. Dazu gehören alle Reptantia. Neben Cambarellus-Arten (Zwergflusskrebse) gehören auch Krebse der Gattungen Eriocheir (z.B. Wollhandkrabbe) und Potamon dazu. Die Haltung von Zwerggarnelen ist hingegen erlaubt.
Sollten in Tierhandlungen nicht-einheimische Flusskrebse angeboten werden, ist dies umgehend der kantonalen Fischereifachstelle zu melden.
Weitere Informationen:
– BAFU-2016_Einsatz-von-Suesswasserkrebsen-in-einem-Aquarium.pdf (0.02MB)