Schutzmassnahmen

Der Aktionsplan Flusskrebse Schweiz (2011) schlägt verschiedene Massnahmen zum Schutz der einheimischen Flusskrebsarten vor. Dazu gehören die Bekämpfung, Bestandesreduktion und Verhinderung der weiteren Ausbreitung von nicht-einheimischen Flusskrebsarten. Der Schutz vor Lebensraumzerstörung wird über das Gewässerschutzgesetz (GSchG) geregelt und beinhaltet die Verhinderung von unerwünschten Einträgen in die Gewässer.


Ausbreitungsverhinderung unerwünschter Flusskrebsarten

Abb. 1: Krebssperre mit Überkragung und seitlichem Blech, welches ein Überklettern des Hindernisses verhindern soll.

Krebssperren stellen die einzige Möglichkeit dar, die nicht anthropogene Verbreitung der nicht-einheimischen Flusskrebse zu verhindern. Das Prinzip einer Sperre zur Verhinderung der Aufwärtswanderung in Fliessgewässern ist einfach: ein senkrechter Absturz mit Überkragung (Abb. 1). Da Flusskrebse gute Kletterer sind, die selbst senkrechte Mauern emporsteigen können, muss Überklettern mit glatten Flächen verhindert werden. Sperren zur Verhinderung der Abwärtswanderung sind schwieriger umzusetzen.

Merkblatt:
- Krebssperren: Konstruktion und Erfahrungen (1.7MB)


Bekämpfung unerwünschter Flusskrebsarten

Abb. 2: Das Trockenlegen oder Zuschütten eines Gewässers gilt als beste Methode, um unerwünschte Flusskrebsarten gänzlich zu beseitigen.

Die Umsetzung von Eliminationskampagnen ist oft schwierig und meist nur in isolierten Gewässern erfolgreich. Drastische Massnahmen, wie das Trockenlegen eines Gewässers über mehrere Jahre oder das Zuschütten (Abb. 2), sind am erfolgversprechendsten. Die Entnahme von Flusskrebsen führt nur in wenigen Fällen und nur bei stetigem intensivem Einsatz zu einer merklichen Bestandesreduktion. Dabei müssen Krebse jeden Alters entfernt und mit dem Einsetzen von Raubfischen der Druck auf die Flusskrebse zusätzlich erhöht werden.

Die Nutzung von invasiven Flusskrebsarten birgt die Gefahr, dass die Krebse in weitere Gewässer eingesetzt werden, um sie folgend weiter nutzen zu können. Bei der Nutzung werden zudem nur die kulinarisch interessanten grossen Exemplare gefangen. Die freigewordenen Plätze werden schnell von Jungtieren besetzt, was schlussendlich zu einem dichteren Bestand führen kann.

Artikel:
- Was bringt der Einsatz von Reusen zur Bekämpfung invasiver Flusskrebse wirklich?


Schutz von Flusskrebsen

Abb. 3: Die Desinfektion von Stiefeln, Ausrüstung oder Baumaschinen verhindert die Verbreitung der Krebspest.

Verschiedene Akteure am Gewässer können zur Krebspestverschleppung beitragen. Bei Bauarbeiten kann der Lebensraum zerstört oder die Krebspest eingeschleppt werden. Ebenso können Freizeittreibende oder Fischerinnen und Fischer den Krebspesterreger verschleppen. Deshalb muss bei einem Gewässerwechsel die Verschleppung des Erregers verhindert werden.

Merkblätter:
- Schutz heimischer Flusskrebse (1.8MB)
- Wie schützt man Krebse bei wasserbaulichen Eingriffen? (3.5MB)
- Verhinderung der Krebspestverbreitung (1MB)